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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
(Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten - MPSV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken im Verkehr oder in Betrieb befindlicher Medizinprodukte.