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Kapitel 3 - Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
§ 85 Delegiertenliste
§ 86 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten
§ 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgGWO 2005)
§ 85 Delegiertenliste
Der Hauptwahlvorstand stellt für die Abberufung unverzüglich eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste) auf.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 4
,
§ 67 Abs. 2 und 3
und
§ 68
sind entsprechend anzuwenden.