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Abschnitt 2 - Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
§ 100 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste
§ 101 Stimmabgabe
Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgGWO 2005)
§ 101 Stimmabgabe
Die Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen in Briefwahl ab.
§ 94 Abs. 2
ist entsprechend anzuwenden.