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Erster Teil - Geltungsbereich
§ 1 Erfaßte Unternehmen
§ 2 Anteilseigner
§ 3 Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4 Kommanditgesellschaft
§ 5 Konzern
Mitbestimmungsgesetz
(Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer - MitbestG)
§ 2 Anteilseigner
Anteilseigner im Sinne dieses Gesetzes sind je nach der Rechtsform der in
§ 1 Abs. 1 Nr. 1
bezeichneten Unternehmen Aktionäre, Gesellschafter oder Mitglieder einer Genossenschaft.