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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
§ 4 Verordnungsermächtigungen
§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Mess- und Eichgesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen - MessEG)
§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf
1.
Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten,
2.
Teilgeräte.