Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 3 - Anlagen zur Entwässerung
§ 12 Eigentumsübergang
§ 13 Entschädigung für den Rechtsverlust
§ 14 Durchleitungsrecht
Meliorationsanlagengesetz
(Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen - MeAnlG)
§ 12 Eigentumsübergang
Das Eigentum an den sich auf dem Grundstück befindenden Entwässerungsanlagen geht mit dem 1.
Januar 1995 auf den Grundstückseigentümer über.
Die Anlage wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.