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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Marktzugangsangabenverordnung
(Verordnung über die erforderlichen Angaben und vorzulegenden Unterlagen bei einem Erlaubnisantrag nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes - MarktAngV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach
§ 37i des Wertpapierhandelsgesetzes
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