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Teil 7 - Schlussvorschriften
§ 56 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 57 Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Markenverordnung
(Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes - MarkenV)
§ 57 Übergangsregelung für künftige Änderungen
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.