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Teil 3 - Register, Urkunde, Veröffentlichung
§ 24 Ort und Form des Registers
§ 25 Inhalt des Registers
§ 26 Urkunde, Bescheinigungen
§ 27 Veröffentlichungen zu Eintragungen im Register
§ 28 (weggefallen)
Markenverordnung
(Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes - MarkenV)
§ 26 Urkunde, Bescheinigungen
Der Inhaber der Marke erhält neben der Urkunde über die Eintragung der Marke in das Register nach
§ 25 der DPMA-Verordnung
eine Bescheinigung über die in das Register eingetragenen Angaben, soweit er hierauf nicht ausdrücklich verzichtet hat.