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Abschnitt 2 - Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
§ 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
§ 147 Einziehung, Widerspruch, Aufhebung der Beschlagnahme
§ 148 Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 149 Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben
Markengesetz
(Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen - MarkenG)
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gelten
§ 148 Absatz 1 und 2
sowie
§ 149
entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.