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Abschnitt 1 - Schutz geographischer Herkunftsangaben
§ 126 Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
§ 127 Schutzinhalt
§ 128 Ansprüche wegen Verletzung
§ 129 Verjährung
Markengesetz
(Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen - MarkenG)
§ 129 Verjährung
Ansprüche nach
§ 128
verjähren gemäß
§ 20
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