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Abschnitt 1 - Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen
§ 107 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprache
§ 108 Antrag auf internationale Registrierung
§ 109 Gebühren
§ 110 Eintragung im Register
§ 111 Nachträgliche Schutzerstreckung
§ 112 Wirkung der internationalen Registrierung
§ 113 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
§ 114 Widerspruch
§ 115 Nachträgliche Schutzentziehung
§ 116 Widerspruch und Antrag auf Löschung aufgrund einer international registrierten Marke
§ 117 Ausschluß von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung
§ 118 Zustimmung bei Übertragungen international registrierter Marken
Markengesetz
(Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen - MarkenG)
§ 110 Eintragung im Register
Der Tag und die Nummer der internationalen Registrierung einer im Register eingetragenen Marke sind in das Register einzutragen.