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Unterabschnitt 1 - Anforderungen an Personen an Bord
§ 3 Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
§ 4 Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung
§ 5 Seediensttauglichkeitszeugnis
§ 6 Einschränkungen der Seediensttauglichkeit
§ 7 Ablehnung der Seediensttauglichkeit
§ 8 Widerspruchsausschuss
§ 9 Zulassung von Ärzten
§ 10 Verlängerung der Zulassung
§ 11 Dokumentationspflichten
§ 12 Zugang zum Seediensttauglichkeitsverzeichnis
Maritime-Medizin-Verordnung
(Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen - MariMedV)
§ 7 Ablehnung der Seediensttauglichkeit
Ist die untersuchte Person seedienstuntauglich, stellt der zugelassene Arzt eine Bescheinigung über das Nichterteilen des Seediensttauglichkeitszeugnisses aus und händigt die Bescheinigung der untersuchten Person aus oder übermittelt ihr diese.