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5. Unterabschnitt - Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
§ 27a
§ 27b
§ 27c
§ 27d
§ 27e
§ 27f
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 27b
Von den Verfahren der Zeitnischenzuweisung kann aus Gründen der öffentlichen Interessen, insbesondere der hoheitlichen Interessen, der öffentlichen Verkehrsinteressen oder der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen abgewichen werden.