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Dritter Teil - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
§ 5 Eintragung
§ 5a Ablehnung der Eintragung
§ 6 Löschung
§ 7 Meldepflichten
§ 8 Mitteilung über Eintragung und Löschung
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
§ 5a Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt
§ 4
entsprechend.