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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
(Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern - LMEV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Einfuhr und die Durchfuhr von Lebensmitteln und, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist, lebenden Tieren im Sinne des
§ 4 Absatz 1 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
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