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Abschnitt 7 - Überwachung
§ 38 Zuständigkeit, gegenseitige Information
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 39 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 40 Information der Öffentlichkeit
§ 41 Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen
§ 42 Durchführung der Überwachung
§ 43 Probenahme
§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45 Schiedsverfahren
§ 46 Ermächtigungen
§ 47 Weitere Ermächtigungen
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
(Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.