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Kapitel 3 - Sonstige Vorschriften
§ 37 Anderweitige Zuerkennung der Laufbahnbefähigung
§ 38 Übergangsregelung
§ 39 Inkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
§ 38 Übergangsregelung
Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Anwärterinnen und Anwärter richten sich nach den bisherigen Vorschriften.