Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte
I20Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt; Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg
II26 oder 20, soweit von Abschnitt III 3 Gebrauch gemacht wirdÖffentlichrechtlicher Bauträger
III 16Unterbehörde der Wasserwirtschaftsverwaltung
III 26Kommunale Verwaltung
III 3 wahlweise6Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union)
IV111Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt HamburgBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
 6 Häusliche Prüfungsarbeit
 16 Lehrgänge *)
 ca. 12 Erholungsurlaub
 10424 Monate 

In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden. -----

Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.