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Kapitel 4 - Sonstige Vorschriften
§ 42 Schwerbehinderte Menschen
§ 43 Übergangsregelung
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (LAP-gehDAAV 2004)
§ 43 Übergangsregelung
Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die bereits vor dem 15.
Juli 2004 ihren Vorbereitungsdienst oder die Einführung aufgenommen haben, führen diese nach bisherigem Recht zu Ende.