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Abschnitt 5 - Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
§ 25 Kältespeicher
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung - KWKG)
§ 25 Kältespeicher
Die §
§ 22
,
23
und
24
sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.