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Sechster Abschnitt - Finanzierung
§ 37 Grundsatz
§ 38 Festsetzung der Beiträge
§ 39 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer
§ 40 Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
§ 41 Auskunftspflicht des Beitragspflichtigen
§ 42 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige
§ 43 Beitragsberechnung für besondere Personengruppen
§ 44 Beitragsberechnung für Antragsteller
§ 45 Beitragsberechnung für Altenteiler
§ 46 Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder
§ 47 Tragung der Beiträge
§ 48 Tragung der Beiträge durch Dritte
§ 48a Tragung der Beiträge bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld
§ 49 Zahlung der Beiträge
§ 50 Beitragszahlung aus der Rente und aus Versorgungsbezügen
§ 50a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen
§ 51 Verwendung und Verwaltung der Mittel
§ 51a Übernahme der Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung
§ 52 (weggefallen)
§ 53 Verordnungsermächtigung
§ 54 (weggefallen)
§ 55 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
§ 51a Übernahme der Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung
Für die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung ist § 264 Abs. 2 bis 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden.