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Vierter Abschnitt - Schlußbestimmungen
§ 23 Geltungsbereich
§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
§ 25a Berlin-Klausel
§ 26 Inkrafttreten
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
§ 25a Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des
§ 13 Abs. 1
des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
§ 14
des Dritten Überleitungsgesetzes.