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Teil 9 - Schlussbestimmungen
§ 62 Anordnungen im Einzelfall
§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 64 Elektronische Kommunikation
§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 68 Anhörung beteiligter Kreise
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Einziehung
§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 72 Übergangsvorschrift
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - KrWG)
§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Von den in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.