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Abschnitt 3 - Ausbildungsverhältnis
§ 9 Ausbildungsvertrag
§ 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
§ 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
§ 12 Ausbildungsvergütung
§ 13 Probezeit
§ 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
§ 18a Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7
Krankenpflegegesetz
(Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege - KrPflG)
§ 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
Die §
§ 9
bis
17
finden keine Anwendung auf Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder geistlicher Gemeinschaften oder Diakonissen oder Diakonieschwestern sind.