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1. Abschnitt - Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
§ 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
§ 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
§ 3 Geltungsdauer von Bezugscheinen
Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung
(Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise - KraftstoffLBV)
§ 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt.
Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.