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Abschnitt 2 - Inländische Fahrzeuge
§ 3 Steuererklärung
§ 4 Anhängerzuschlag
§ 5 Mitwirkung der Zulassungsbehörden
§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt
§ 7 Steuervergünstigungen
§ 8 Besondere Kennzeichen
Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt
Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.