Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
2. Abschnitt - Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
§ 5 Hilfeleistung an einzelne
§ 6 Hilfe in Katastrophenfällen
§ 7 Hilfe für Gefangene
§ 8 Antrag auf Beurkundung der Geburt oder des Todes eines Deutschen
§ 9 Überführung Verstorbener und Nachlaßfürsorge
§ 9a ...
§ 10 Beurkundungen im allgemeinen
§ 11 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 12 Entgegennahme von Erklärungen
§ 13 Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden
§ 14 Bestätigung der Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
§ 15 Vernehmungen und Anhörungen
§ 16 Zustellungen
§ 17 Aufnahme von Verklarungen
Konsulargesetz
(Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse - KonsG)
§ 17 Aufnahme von Verklarungen
Die Konsularbeamten sind befugt, Verklarungen aufzunehmen.