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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 9 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 10 Erstmalige Anwendung
KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung
(Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung - KNV-V)
§ 10 Erstmalige Anwendung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Vorhaben, bei denen die Vollständigkeit der Antragunterlagen vor dem 1.
Mai 2015 von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.