Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Kapitel 6 - Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes
§ 69 Rückgabeanspruch gegenüber Mitgliedstaaten
§ 70 Rückgabeanspruch gegenüber Vertragsstaaten
§ 71 Kosten
§ 72 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Kulturgutschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz von Kulturgut - KGSG)
§ 72 Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das unrechtmäßig ausgeführt worden ist und in das Bundesgebiet zurückgegeben worden ist, bestimmt sich nach den deutschen Sachvorschriften.