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Abschnitt 8 - Einkommen, Einkommensberechnung
§ 30 Einkommen
§ 31 Bewertung von Sachbezügen
§ 32 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
§ 33 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
§ 34 Einkünfte von Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird
§ 35 Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ 36 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
§ 37 Andere Einkünfte
§ 38 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
§ 39 Verlustausgleich
§ 40 Maßgebender Zeitraum
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
§ 38 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
Ist der Bedarf einmalig oder nur von kurzer Dauer und duldet die Entscheidung über die Hilfe keinen Aufschub, kann der Träger der Kriegsopferfürsorge nach Anhörung der Einkommensbezieher die Einkünfte schätzen.