Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 2 - Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
§ 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
§ 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
§ 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
§ 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
§ 301 Sonstige Veröffentlichungspflichten
§ 302 Werbung
§ 303 Maßgebliche Sprachfassung
§ 304 Kostenvorausbelastung
§ 305 Widerrufsrecht
§ 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
§ 301 Sonstige Veröffentlichungspflichten
Auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der EU-Verwaltungsgesellschaft oder der ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft ist jeweils eine geltende Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen zu veröffentlichen.