Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf

1. Käse-Fondue-Zubereitungen,

2. Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.