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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
§ 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
§ 3 Vorschuss
§ 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
§ 4a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 4b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 4c Rechtsbehelfsbelehrung
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten - JVEG)
§ 4b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das Verfahren gelten, in dem der Anspruchsberechtigte herangezogen worden ist.