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Dritter Abschnitt - Zuchtmittel
§ 13 Arten und Anwendung
§ 14 Verwarnung
§ 15 Auflagen
§ 16 Jugendarrest
§ 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
§ 14 Verwarnung
Durch die Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorgehalten werden.