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Fünfter Teil - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
§ 22 Ausbildungsberufsbild
§ 23 Ausbildungsrahmenplan
§ 24 Ausbildungsplan
§ 25 (weggefallen)
§ 26 Zwischenprüfung
§ 27 Abschlußprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITKTAusbV)
§ 25 (weggefallen)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.