Vierter Teil - Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informations-
und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Informations-
und Telekommunikationssystem-Kauffrau (IT-System-Kaufmann/IT-System-Kauffrau)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.