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Elfter Teil - Schlussvorschriften
§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
§ 98c Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
§ 98d Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 98e Ausgleich von Schäden
§ 99 Einschränkung von Grundrechten
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
§ 98c Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
Abschnitt 2 des Zehnten Teils ist nicht anzuwenden auf Ersuchen, die vor dem 22.
Mai 2017 bei der für die Bewilligung zuständigen Stelle eingegangen sind.