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Zweiter Abschnitt - Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 10 Grundsatz
§ 11 Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 12 Vergütung des Sachwalters
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach
§ 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung
von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach
§ 2 Absatz 2 Satz 1
auf 800 Euro.