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Erster Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
§ 12 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 13 Eröffnungsantrag
§ 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
§ 14 Antrag eines Gläubigers
§ 15 Antragsrecht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
§ 16 Eröffnungsgrund
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
§ 19 Überschuldung
§ 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren.
§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen
§ 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
§ 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen
§ 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen
§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
§ 26 Abweisung mangels Masse
§ 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 27 Eröffnungsbeschluß
§ 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner
§ 29 Terminbestimmungen
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
§ 31 Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
§ 32 Grundbuch
§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge
§ 34 Rechtsmittel
Insolvenzordnung (InsO)
§ 16 Eröffnungsgrund
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.