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3. Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Weitere Anforderungen
§ 8 Inkrafttreten
Hörgeräteakustikermeisterverordnung
(Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Hörgeräteakustiker-Handwerk - HörgAkMstrV)
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 1994 in Kraft.