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Abschnitt 6 - Datenschutz
§ 26 Datenerhebung
§ 27 Datenübermittlung
§ 28 Löschung von Daten
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
(Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien - HkRNDV)
§ 28 Löschung von Daten
Im Register gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des Registers nicht mehr erforderlich sind.