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Abschnitt 2 - Leistungen
§ 15 Anspruchsberechtigte Personen
§ 16 Leistungen
§ 17 Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen
§ 18 Verfahren
§ 19 Rechtsweg
HIV-Hilfegesetz
(Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen - HIVHG)
§ 19 Rechtsweg
Für Rechtsstreitigkeiten in Anwendung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Vor Klageerhebung ist gegen den Bescheid gemäß
§ 18
Widerspruch zu erheben, über den der Stiftungsvorstand entscheidet.