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Dritter Unterabschnitt - Große Haverei
§ 588 Errettung aus gemeinsamer Gefahr
§ 589 Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten
§ 590 Bemessung der Vergütung
§ 591 Beitrag
§ 592 Verteilung
§ 593 Schiffsgläubigerrecht
§ 594 Pfandrecht der Vergütungsberechtigten. Nichtauslieferung
§ 595 Aufmachung der Dispache
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 593 Schiffsgläubigerrecht
Die Vergütungsberechtigten haben nach
§ 596 Absatz 1 Nummer 4
für ihre Beitragsforderungen gegen den Eigentümer des Schiffes sowie den Gläubiger der Fracht die Rechte eines Schiffsgläubigers an dem Schiff.