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Erster Abschnitt - Kaufleute
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4 (weggefallen)
§ 5
§ 6
§ 7
Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 5
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.