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Dritter Teil - Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Übergangsvorschrift
§ 36
Heimmitwirkungsverordnung
(Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes - HeimmwV)
§ 35 Übergangsvorschrift
Heimbeiräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gewählt worden sind, müssen nicht neu gewählt werden.