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Vierter Abschnitt - Stellung der Heimbeiratsmitglieder
§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 23 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
§ 24 Verschwiegenheitspflicht
Heimmitwirkungsverordnung
(Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes - HeimmwV)
§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.