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Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Heimbeirates
§ 12 Amtszeit
§ 13 Neuwahl des Heimbeirates
§ 14 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 15 Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Heimmitwirkungsverordnung
(Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes - HeimmwV)
§ 15 Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Scheidet ein Mitglied aus dem Heimbeirat aus, so rückt die nicht gewählte Person mit der höchsten Stimmenzahl als Ersatzmitglied nach.
§ 4 Abs. 2
findet Anwendung.
Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied des Heimbeirates zeitweilig verhindert ist.