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Erster Teil - Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Wohn- und Pflegeplätze
§ 3 Flure und Treppen
§ 4 Aufzüge
§ 5 Fußböden
§ 6 Beleuchtung
§ 7 Rufanlage
§ 8 Fernsprecher
§ 9 Zugänge
§ 10 Sanitäre Anlagen
§ 11 Wirtschaftsräume
§ 12 Heizung
§ 13 Gebäudezugänge
Heimmindestbauverordnung
(Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige - HeimMindBauV)
§ 13 Gebäudezugänge
Die Eingangsebene der von den Bewohnern benutzten Gebäude einer Einrichtung soll von der öffentlichen Verkehrsfläche stufenlos erreichbar sein.
Der Zugang muß beleuchtbar sein.