1. ein Abschnitt des schriftlichen Teils mit der Note 5 bewertet worden ist,
2. das Fachkolloquium mit der Note 5 bewertet worden ist oder
3. im mündlichen Teil der Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ oder mindestens zwei andere Kompetenzbereiche mit der Teilnote 4,50 oder schlechter bewertet worden sind.